Betreff: Re: Mobilität
Ein Quad für " schnelle " Fahrten und den Traktor für den Wald/Acker.
Hier ein Auszug aus dem hoffentlich noch geltenden Recht:
Fahrerlaubnis
Deutschland
In Deutschland ist zum Führen eines Traktors ein Führerschein der Klasse L (früher Klasse 5) erforderlich. Die Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h darf man nicht überschreiten. Zum Führen eines schnelleren Traktors ist Klasse T erforderlich. Ab 16 Jahren mit Sondergenehmigung ab 15 Jahren bis 18 Jahren ist maximal 40 km/h erlaubt. Ab 18 mit Klasse T sind auch höhere Geschwindigkeiten zulässig.
Österreich
Notwendig ist ein Führerschein der Klasse F . Wenn aber die höchste zugelassene Geschwindigkeit nicht über 10 km/h (Zusatztafel 10 km/h und kein Kennzeichen) liegt so ist kein Führerschein notwendig. Den Führerschein dieser Klasse kann man bereits mit 16 Jahren erlangen. Mit dem Führerschein der Klasse F dürfen alle Zugmaschinen gelenkt werden deren Bauartgeschwindigkeit 50 km/h nicht übersteigt. Es dürfen damit auch alle Anhänger ohne eigenen zusätzlichen Anhängerführerschein gezogen werden. Für schnellere Zugmaschinen benötigt man entweder Klasse B (bis 3500 kg) oder C.
Quad's:
In Österreich können Quads mit bis zu 50ccm Hubraum als Moped mit rotem Kennzeichen ab 16 Jahren gefahren werden für alle größeren muss man in Österreich einen PKW Führerschein besitzen.